
Für Kaufinteressent:innen
Reservationsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, die ausgewählte Wohnung und einen Einstellhallenplatz
mittels eines Reservationsvertrags zu reservieren. Die Reservationssumme beträgt 5%
des Kaufpreises, ist unverzinslich und wird an den Gesamtkaufpreis angerechnet.
Vorvertrag
Sobald die Stockwerkeigentümergemeinschaft begründet ist, wird ein notariell beglaubigter
Vorvertrag abgeschlossen. Der Käufer/die Käuferin legt eine Finanzierungsbestätigung eines schweizerischen Finanzinstitutes vor. Die Anzahlung beträgt 15% des gesamten Kaufpreises und ist unverzinslich.
Kaufvertrag
Die Käuferschaft erwirbt den ausgewählten Stockwerkeigentumsanteil. Im Zeitpunkt der
Unterzeichnung des Kaufvertrages/der amtlichen Beurkundung bei der Amtschreiberei legt die Kaufspartei der Verkäuferin (Hugo Schumacher GmbH, Luterbach) ein unwiderrufliches
Zahlungsversprechen eines schweizerischen Finanzinstitutes für den Restkaufpreis vor. Die anfallenden Handänderungskosten, Staatsabgaben, Grundbuchgebühr, Notariatskosten
sind vollständig durch die Käuferschaft zu tragen.
Stockwerkeigentum
Im Kaufvertrag wird zwecks Vollendung des erworbenen Stockwerkeigentums auf den
Baubeschrieb, die Stockwerkbegründung und das Stockwerkreglement verwiesen. Weitere Bestimmungen, wie z.B. Allgemeine Verkaufsbedingungen, Besitzantritt etc. werden individuell vereinbart.
Weitere Informationen
Die Unternehmer werden durch den Ersteller beauftragt. Unternehmerwünsche durch die Käuferschaft können nicht berücksichtigt werden. Beim Ausbau bilden die Budgetbeträge in der Verkaufsdokumentation die Grundlage für die Auswahl. Entstehende Mehrkosten durch die Auswahl von anderen Materialien und Ausführungen sowie anderen Anpassungen werden der Käuferschaft zur Genehmigung unterbreitet. Zusätzliche Beratungen (z.B. Projektänderungen) werden zu einem Stundenansatz von CHF 150 zzgl. MWST verrechnet.
Disclaimer
Die gezeigten Bilder sind Impressionen und Illustrationen aus der Projektphase und sind nicht Bestandteil eines späteren Kaufvertrages. Ebenso ist die ersichtliche Möblierung nicht im Kaufpreis inbegriffen. Anpassungen und Abweichungen liegen im Ermessen des Erstellers. Die Grundrisspläne in der Dokumentation sind nicht massstäblich. Verbindlich sind die definitiven Ausführungspläne. Die Wohnflächen bemessen sich exklusive Innenwände, Aussenwände, Balkone und Terrassen/Freisitze. Abweichungen zur effektiven Ausführung sind möglich.